ALLGEMEINE BEEIDIGUNG ALS VERHANDLUNGSDOLMETSCHER
Beeidigter Dolmetscher in Mannheim, Heidelberg und der Metropolregion Rhein-Neckar

Mit abgeschlossener Berufsausbildung ist ein Dolmetscher nicht automatisch dazu berechtigt, vor Gericht oder bei Behördengängen zu dolmetschen; dazu ist die allgemeine Beeidigung als Verhandlungsdolmetscher nötig. Die Wege zur Beeidigung sind von Land zu Land unterschiedlich, in Baden-Württemberg muss der Dolmetscher einen Antrag beim zuständigen Landesgericht stellen und einen Master-Abschluss für die entsprechende Sprachkombination vorweisen können. Ist dies nicht der Fall, kann eine zusätzliche staatliche Prüfung beim Regierungspräsidium Karlsruhe abgelegt werden, nach deren Bestehen eine Beeidigung möglich ist.